7. Systematische und genetische Betrachtung geistiger Vorgänge und Entwicklungen.

    Indem eine in diesem Sinne auf das "genetische" Prinzip gegründete Psychologie die Nachweisung jeder Kausalität der psychischen Vorgänge, die aus den Wechselwirkungen ihrer direkten Faktoren hervorgeht, zugunsten irgend welcher, in die Vergangenheit zurückreichender unbestimmter Entwicklungsmotive ausschaltet, wird nun auch einigermaßen die Einseitigkeit begreiflich, mit der in allen Gebieten nicht nur der Psychologie selbst eine ausschließlich "genetische" Betrachtung gefordert, sondern mit der auch anderen Wissenschaften, wie z. B. der Soziologie, die Berechtigung schon um deswillen versagt wird, weil sie teilweise systematisch vorgehen oder mindestens an bestimmten Punkten des Verlaufs der Erscheinungen gewissermaßen Querschnitte durch diesen Verlauf gelegt denken, um innerhalb eines gegebenen Zustandes die Wechselwirkung der Faktoren, die diesen Zustand zusammensetzen, ins Auge zu fassen. Nun ist es gewiß nur zu billigen, wenn die Entwicklungspsychologie gegen die alte und doch noch immer gelegentlich ihre Rolle spielende Verdinglichung der psychischen Vorgänge Front macht. In nichts hat ja in der Tat die Herbartsche Vorstellungsmechanik schädlicher bis auf die neueste Zeit nachgewirkt, als in der Auffassung der Vorstellungen als unveränderlicher Objekte. Aber das immerwährende Fließen der seelischen Vorgänge darf nun doch nicht zu einem Fließen der Begriffe werden, das die Bildung von Begriffen überhaupt unmöglich macht. Ich will auf diesen Punkt nicht näher eingehen, da er die uns hier beschäftigende Frage nicht berührt. Wohl aber ist es auch für diese bedeutsam, wenn nun auf Grund der Tatsache, daß die seelischen Erlebnisse fließende Vorgänge sind, der Psychologie das Recht aller und jeder systematischen Betrachtung oder, was zu einer solchen Betrachtung erforderlich ist, das Recht den Verlauf der Entwicklung an irgend einer dazu geeignet scheinenden Stelle fixiert zu denken und in den Beziehungen seiner Teile zu untersuchen, abgesprochen wird. Wollte man der wissenschaftlichen Forschung verwehren, in dieser Weise ein unablässiges Werden und Geschehen relativ fixiert oder auf einen einzelnen in sich abgeschlossenen Teilvorgang beschränkt zu denken, so würde es offenbar überhaupt kein Gebiet geben, das von diesem Verbot auszunehmen wäre. Vor allem aber würde dies für sämtliche Geisteswissenschaften gelten, insofern bei ihnen wechselnde psychische Momente und verändernde äußere Bedingungen überall wirksam sind, die Voraussetzung eines relativen Beharrens also überall nur ein begriffliches Hilfsmittel ist, das wir aber nirgends ganz entbehren können.

    Nun denkt natürlich auch Krueger, der jene Forderung im weitesten Maße zur Geltung bringt, nicht daran, etwa die Berechtigung einer systematischen Rechts-, Staats-, Volkswirtschaft usw. neben einer Staats-, Rechts-, Wirtschaftsgeschichte oder das Recht der systematischen Grammatik einer Sprache neben ihrer Geschichte bestreiten zu wollen. Und doch kann ja auf keinem dieser Gebiete davon die Rede sein, daß es jemals einen absolut stabilen Zustand wirklich gegeben hat, daher denn auch die systematische Wissenschaft auf diese genetischen Momente gelegentlich hinweist, ohne sie freilich in dem Zusammenhang behandeln zu können, wie dies der historischgenetischen Betrachtung obliegt. Eben darum bedarf in allen Fällen das System der Ergänzung durch die Geschichte, ebenso wie umgekehrt die Geschichte, die hierbei zugleich die Psychogenese der Begriffe ist, der Ergänzung durch das System oder, wo die Bedingungen der Entwicklung mehrere Querschnitte nötig machen, der Systeme. So besitzt z. B. die Jurisprudenz nicht bloß Systeme der verschiedenen Rechtsgebiete, wie des Privat-, des Straf-, des Verfassungsrechts usw., sondern auch solche der verschiedenen, in den wichtigeren Ländergebieten gültigen Rechte, wie des römischen und des deutschen Privatrechts usw. Niemand wird in diesem und ähnlichen Fällen einen Kampf gegen das Nebeneinander systematischer und entwicklungsgeschichtlicher Betrachtung unternehmen wollen. Eine selbst noch in der Entwicklung begriffene Wissenschaft wie die Soziologie ist natürlich hiergegen weniger durch das Herkommen geschützt. An sich aber hat der Begriff der "Gesellschaft" in seiner die Gesamtheit der gesellschaftlichen Institutionen einschließenden Bedeutung gewiß denselben Anspruch auf eine systematische Behandlung, wie jene altüberlieferten Gebiete. Da ist es denn seltsam, daß Krueger sein absprechendes Urteil lediglich auf die allerdings für uns Deutsche obsolet gewordenen Theorien von Comte, Spencer, Tarde, Le Bon und anderen französischen und italienischen Autoren gründet (S. 138f.), während doch in Deutsch-land durch die Bemühungen von Alb. Schäffle, Bücher, Tönnies, Max Weber u. a. der Begriff der Soziologie wesentlich die Bedeutung einer systematischen Betrachtung der gegenwärtigen und darum für unser praktisches Interesse besonders bedeutsamen Gesellschaftsordnung gewonnen hat1). Wenn nun aber Krueger gegen die Möglichkeit, soziologische Aufgaben systematisch zu behandeln, einwendet, daß man unmöglich z. B. ein System des "Animismus" aufstellen könne, so hat er zwar mit der letzteren Behauptung zweifellos recht. Doch auch einen Begriff wie etwa den der "culpa" und unzählige andere hat meines Wissens noch niemals ein Rechtssystematiker zum Inhalt eines Systems gemacht. Mit verkehrt gewählten Beispielen kann man schließlich jeden Satz ad absurdum führen. Die systematische Betrachtung setzt eben überall einen relativ in sich geschlossenen Zusammenhang von Begriffen voraus. Eine einzelne Erscheinung, die innerhalb dieses Zusammenhangs eine große Bedeutung besitzen kann, ist darum noch keineswegs geeignet, Gegenstand einer systematischen Betrachtung zu sein, es sei denn, daß man für gewisse Zwecke von dem Moment der Entwicklung abstrahieren will. In diesem Sinne hat man in der Tat gelegentlich versucht, die verschiedenen Seelenvorstellungen, die ja einen Hauptbestandteil des sogen. Animismus bilden, systematisch zu ordnen, aber niemand wird natürlich in solchen auch innerhalb der entwicklungsgeschichtlichen Disziplinen kaum zu entbehrenden Einteilungen Wissenschaften erblicken. Wird doch in diesen Fällen die logische Ordnung schließlich selbst der genetischen Betrachtung dienstbar gemacht, nicht anders wie umgekehrt die entwicklungsgeschichtlichen Exkurse der systematischen Disziplinen zur näheren Beleuchtung der Bedeutung der logischen Stellung der Begriffe dienen. Auch dies zeigt wiederum die für den Parallelismus systematischer und historisch-genetischer Untersuchungen mustergültige Rechtswissenschaft an zahlreichen Beispielen.

1) Bezeichnend ist in dieser Beziehung schon bei Schäffle die Methode der sogen. "biologischen Analogien", die keineswegs eine Anlehnung an die genetische Biologie als vielmehr eine solche an die physiologische Funktionsanalyse bedeutet und die übrigens von Anfang an bei ihm kein naturphilosophisches Prinzip, sondern lediglich eine heuristische Maxime gewesen ist, die er dann aber in seiner späteren kurzen Darstellung wegen der Bedenken, die auch dieser Verwendung entgegentraten, ganz hinweggelassen hat.
 
 
    Nun ist freilich anzuerkennen, daß die Psychologie mit ihren Teilgebieten – und ihr analog verhalten sich hier die experimentellen Naturwissenschaften – von der durch ihre logische Ausbildung ausgezeichneten Jurisprudenz insofern abweicht, als in dieser die logischsystematische Betrachtung derart überwiegt, daß selbst in den genetisch-historischen Gebieten die Entwicklung durch eine größere Zahl zeitlich begrenzter Querschnitte in eine Reihe von Systemen zerlegt zu werden pflegt. In der Psychologie dominiert umgekehrt aus guten Gründen der genetische Gesichtspunkt, während der systematische mehr als ein Hilfsmittel dient, den Fluß der seelischen Entwicklungen an bestimmten, durch geeignete Merkmale ausgezeichneten Punkten fixiert zu denken. Doch ist das, wie man sieht, kein wesentlicher Unterschied. Querschnitte zu legen durch den Fluß des Geschehens, die Erscheinungen auf einer bestimmten Stufe nicht in dem Sinne fixiert zu denken, daß sie stille stünden, wohl aber in dem anderen, daß die innerhalb einer gegebenen Entwicklungsstufe vorhandenen Wechselwirkungen vorzugsweise in Betracht gezogen werden, das ist vielmehr ein notwendiges Desiderat jeder Wissenschaft, die nicht bloß über das Wie sondern auch über das Woher Rechenschaft geben will. Dabei sind dann freilich die Bedingungen, die der Gegenstand der wissenschaftlichen Betrachtung mit sich führt, verschiedene. So ist insbesondere das Recht unter allen Erzeugnissen menschlicher Kultur dasjenige, bei welchem ganz bestimmte Epochen der allgemeinen menschlichen Entwicklung eine überragende Bedeutung für alle späteren Rechtsbildungen und so auch noch für unsere gegenwärtige gewonnen haben, so daß hier theoretische und praktische Gesichtspunkte bestimmten historischen Rechtsordnungen den spezifischen Charakter von Rechtssystemen verliehen haben.

    Nun lassen sich spezifische Bedingungen dieser Art natürlich nicht von einer Wissenschaft auf die andere übertragen. Die Psychologie kann weder als eine klassifizierende Begriffswissenschaft behandelt werden, wie dies die alte Vermögenspsychologie und in veränderter Form die moderne logizistische Phänomenologie versucht haben; noch kann ihr, wie im wesentlichen bei Herbart, die mathematische Physik als Vorbild dienen. Aber eins trifft für sie wie für jede Wissenschaft zu, die es gleich ihr mit Erscheinungen zu tun hat, die einem stetigen Fluß der Veränderung unterworfen sind, ob sich nun diese Veränderung in ihren einzelnen Phasen zu einer Entwicklung zusammenschließen mag oder nicht: durch den Fluß des Geschehens kann, wo es die Verhältnisse wünschenswert machen, stets an geeigneter Stelle irgend ein gegebener Zustand festgehalten werden, um ihn als ein in innerem Zusammenhang stehendes Ganze, natürlich unter Herbeiziehung genetischer Momente, wo diese zum Verständnis erforderlich sind, darzustellen. Die Art, wie dies geschieht, ist dann von den besonderen Verhältnissen abhängig, wie denn auch diese darüber entscheiden, ob ein solches Verfahren zur Abzweigung selbständiger systematischer Wissenschaften führt oder bloß in einzelnen systematischen Begriffsordnungen sich betätigt, wie in der Psychologie und anderen vorzugsweise genetischen Disziplinen. Offenbar würde es aber auch hier verkehrt sein, wollte man sich irgend einem relativ in sich abgeschlossenen Problem gegenüber mit der Berufung auf vorangegangene Zustände beruhigen, also z. B. die Verschmelzung der Bilder beider Augen zu einer körperlichen Vorstellung "genetisch" daraus erklären wollen, daß solche Verschmelzungen bereits in der Vergangenheit stattgefunden haben, oder auch daraus, daß diese resultierenden Körpervorstellungen bei den meisten niederen Tieren jedenfalls unvollkommener sind als beim Menschen.

    Der Psychologie am nächsten verwandt ist in dieser Beziehung die Physiologie. Für beide bleibt es maßgebend, daß sich einerseits, wie dies oben an dem Beispiel der Seelenvorstellungen erläutert wurde, die sich wandelnden Erscheinungen selbst in eine systematische Ordnung bringen lassen, daß sich aber auch anderseits aus dem Fluß der Lebensvorgänge Zustände aussondern, innerhalb deren die unablässig wirkende Kausalität des Geschehens relativ gleichbleibende Erscheinungen hervorbringt. Nicht als ob dabei die Erscheinungen selber stabil wären, wohl aber, weil innerhalb der begrenzten Zeiträume, die der Betrachtung unterzogen werden, von den in Wirklichkeit niemals fehlenden Bedingungen, die eine wesentliche Änderung des Zustandes hervorbringen, abstrahiert wird und abstrahiert werden muß, wenn man nicht jeden Maßstab, der zur Würdigung der Vorgänge selbst und ihrer Veränderungen dienen kann, entbehren will. Für die physiologische Betrachtung eines solchen Zustandes, der in allen ihn zusammensetzenden Lebenserscheinungen von Moment zu Moment wechselt und doch im ganzen einen relativen Gleichgewichtszustand darstellt, ist es nun kennzeichnend, daß die ihn konstituierenden Vorgänge ausschließlich in ihrer kausalen Verkettung untersucht werden, während die biologische Entwicklungsgeschichte die Tatsachen der Entwicklung vorläufig noch aus einer rein morphologischen Gesetzmäßigkeit ableitet, sie also ebenso einseitig auf ein rein genetisches und zugleich rein phänomenologisches Prinzip zurückführt. Daß diese Lage auf die Dauer unhaltbar ist, leuchtet ein, ebenso aber, daß ihre Beseitigung nur durch den Nachweis möglich sein wird, das genetische Prinzip selbst sei als eine Folge bestimmter kausaler Voraussetzungen zu begreifen. In dieser Richtung liegen in der Tat, wie oben schon bemerkt, die Bestrebungen der sogen. "Entwicklungsmechanik". Demnach ist die gegenwärtige Lage der physiologischen Entwicklungsgeschichte vorläufig noch eine provisorische. Sie zerfällt in zwei Teile: einen systematisch-kausalen und einen genetisch-phänomenalen. Das tatsächliche Streben der Physiologie ist aber dahin gerichtet, an die Stelle dieser genetischphänomenalen eine genetisch-kausale Betrachtung zu setzen. Die Scheidung einer systematischen und einer genetischen Aufgabe wird freilich auch dann bestehen bleiben. Nur darf man hier wie überall die systematische nicht so verstehen, als wenn dadurch die genetische beseitigt werden sollte. Vielmehr führt dieses Verhältnis die Forderung mit sich, daß das genetische Prinzip selbst schließlich auf das kausale zurückgeführt werden müsse.

    Alles dies trifft nun auch in vollem Umfang für die Psychologie zu. Ihr verwehren zu wollen, irgend wo im Fluß des Geschehens Halt zu machen, um auch hier innerhalb eines relativ dauernden Gesamtzustandes, als welchen man selbstverständlich den des normalen entwickelten Bewußtseins zu wählen pflegt, diesen einer kausalen Analyse zu unterwerfen, hieße gegenüber der Anwendung des zuerst in der logisch-phänomenalen Form der Vermögenspsychologie und dann in der mechanistisch-kausalen bei Herbart in den entgegengesetzten Fehler des Verzichts auf jede kausale Erkenntnis verfallen, da es zu einer solchen stets unentbehrlich ist, daß man sich die Erscheinungen bei irgend welchen Punkten ihres Verlaufs fixiert denkt. Dieses letztere geschieht denn auch unvermeidlich in der allgemeinen Psychologie, wo sie irgend welche Vorgänge des normalen entwickelten Bewußtseins untersucht. Wenn hieran etwas zu tadeln ist, so ist es höchstens dies, daß man die Entwicklungsprobleme mehr oder weniger vernachlässigt oder allzu sehr als reine Sonderaufgaben gewissen Einzelgebieten, wie der Kinderpsychologie, zuweist. Denn darin nimmt allerdings die Psychologie eine eigenartige Stellung ein, daß in den Bewußtseinsvorgängen neben den unmittelbaren überall weitere Bedingungen wirksam werden, die der vorangegangenen Entwicklung des gleichen Bewußtseins angehören. Dennoch liegt in dieser bevorzugten Stellung, die hier das genetische Prinzip einnimmt, nicht die geringste Berechtigung, jeder Art systematischer, und damit indirekt jeder an diese gebundenen kausalen Betrachtung der Erscheinungen den Krieg zu erklären. Vielmehr trifft für die Psychologie noch mehr als für die Biologie das Gegenteil zu. Indem weit zurückliegende Entwicklungsmomente unmittelbar innerhalb der Bewußtseinsvorgänge wirksam werden, weisen sie zugleich darauf hin, daß das genetische Prinzip nur eine besondere Form des Kausalprinzips selber ist. Nicht minder tritt aber hier der verwirrende Einfluß hervor, der in diesen Erörterungen über die Aufgaben der Psychologie die oben erwähnte Zweideutigkeit des Begriffs der "Genese" ausübt. Bald nennt man es eine "genetische Erklärung", wenn ein späterer Bewußtseinsinhalt auf einen früheren zurückgeführt wird, der auf jenen irgend eine Wirkung ausübt, also einen einzelnen kausalen Zusammenhang, der an sich mit der eigentlichen Entwicklungsgeschichte des Bewußtseins gar nichts zu tun hat; bald versteht man darunter eine rein phänomenologisch betrachtete Aufeinanderfolge von Gesamtzuständen des individuellen Bewußtseins oder der Kultur. In dieser Vermengung der Begriffe behält dann naturgemäß der phänomenologische die Oberhand, weil er zur Aushilfe bereit ist, auch wo von einer kausalen Erklärung nicht entfernt die Rede sein kann. Dies führt aber zwei Übelstände mit sich. Erstens ist man geneigt, kausale Probleme für "genetisch erklärt" anzusehen, falls nur die allgemeine Forderung erfüllt ist, daß sie sich in irgend eine äußere Beziehung bringen lassen, wie z. B. bei der ,,Assimilation" eine gegenwärtige zu einer vorangegangenen Vorstellung; und zweitens muß, da der psychologischen Phänomenologie anschauliche Substrate fehlen, wie sie der biologischen Morphologie in der Aufeinanderfolge der Entwicklungsstadien zu Gebote stehen, jene sich mit Begriffen helfen, die aus gegebenen Erscheinungen oberflächlich abstrahiert sind und daher teils in die alte Vermögenspsychologie zurückfallen, teils durch eine psychologisch völlig wertlose logische Zergliederung der Begriffe die Aufgaben einer kausalen Analyse beseitigen, um an deren Stelle eine äußerliche Begriffsdialektik zu setzen, die schließlich, wie in der alten Scholastik, ihrem Vorbild, in einer öden Wortklauberei versandet, wie wir dies sattsam in dem modernen sogen. "Phänomenologismus" erleben.